Nach der Beschaffenheit des Rohwassers aus den Quellen und Brunnen wäre aus rein gesundheitlichen und hygienischen Gründen eine ständige Wasseraufbereitung nicht unbedingt erforderlich.
Aufgrund der guten Rohwasserqualität erfolgt in den Aufbereitungsanlagen des ZWA lediglich die Entsäuerung und Desinfektion des Wassers.
Das aus den Quellen und Brunnen gewonnene Wasser wird zur Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung geforderten Qualität in folgenden Anlagen zu Trinkwasser aufbereitet:
- Aufbereitungsanlage – Hain
- Aufbereitungsanlage – Waldaschaff
- Aufbereitungsanlage – Waldmichelbach
- Aufbereitungsanlage - HB Sailauf
- Aufbereitungsanlage - HB Oberbessenbach
- Aufbereitungsanlage – Heinrichsthal
Für die Quellen in Oberbessenbach steht der Neubau einer Aufbereitungsanlage bevor, in welcher zukünftig auch das Wasser aus den Brunnen „B1“ und „B2“ aufbereitet wird.

Geschlossene Entsäuerungsfilter in der Aufbereitungsanlage Waldmichelbach

Offene Filterbecken in der Aufbereitungsanlage Hain, die mit Calciumcarbonat (gekörntem Jurakalk) gefüllt sind.
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Aufbereitungsgebäude in Waldmichelbach Baujahr 2000 soweit es für die Spaziergänger von außen sichtbar ist
Entsäuerung
Unter Entsäuerung desWassers versteht man die Entfernung der überschüssigen Kohlensäure (CO2), welche auch als aggressive Kohlensäure bezeichnet wird.
Die Entsäuerung wird zur Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichtes (Gleichgewichts-pH Wert) vorgenommen. Sonst würde das Wasser korrosiv wirken, wodurch der Beton von Bauwerken (Wasserbecken etc.) und unlegierte oder niedriglegierte Eisenwerkstoffe der Rohrleitungen stark angegriffen würden.
Dies hätte unter anderem zur Folge, dass sich die Nutzungsdauer der Rohrnetze erheblich vermindern und zusätzlicher Betriebsaufwand zur Rohrnetzpflege infolge Inkrustierungen entstehen würde (erhöhte Abschreibungen und Betriebskosten).
In der neuen TrinkwV vom 01.01.2003 ist für den pH-Wert ein unterer Grenzwert von ≥ 6,5 und ein oberer Grenzwert von ≤ 9,5 vorgeschrieben.
Durch die Einhaltung dieses pH-Wert-Bereiches soll die Belastung des Trinkwassers aus dem Rohrmaterial auf technisch unvermeidbare Anteile beschränkt werden (z. B. Az-Fasern).
Um dies sicherzustellen, darf auch der Grenzwert für die Calcitlösekapazität von 5 mg/l CaCO3 nicht überschritten werden. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang ≥ 7,7 ist.
Da die Fernleitungen des ZWA zum größten Teil aus Az-Rohren bestehen, sind wir bestrebt, den pH-Wert des Kalk-Kohlensäure- Gleichgewichtes einzuhalten. Für die Quell- und Brunnenwässer des ZWA liegt der Gleichgewichts-pH-Wert zwischen 8,8 bis 9,2.
Das sehr weiche Quell- und Brunnenwasser ist mit der Entsäuerung auch weitestgehend aufzuhärten, deshalb wird in den Aufbereitungsanlagen des ZWA die Filtration über Calciumcarbonat (gekörnter Weißjurakalk) vorgenommen. Die Restentsäuerung mit Einstellung des Gleichgewichts – pHWertes erfolgt, je nach Bedarf, durch die Dosierung mit Natronlauge.
Die Reinwässer (Wasser nach der Aufbereitung) haben auch nach der Verrieselung über die Entsäuerungsfilter immer noch eine sehr niedrige Karbonathärte von ca. 2,4° bis 3.5° dH (vorher im Rohwasser ca. 1,8° dH). Das Wasser ist nach wie vor sehr weich und entspricht dem Härtebereich 1 des Waschmittelgesetzes. Der pH-Wert des aufbereiteten Trinkwassers liegt bei ca.8,8 und es ist frei von gelöster Kohlensäure.
Bedingt durch die Rohwasserqualität werden die in der DIN 50930 genannten Mindestgehalte für Calcium und die empfohlene Säurekapazität im aufbereiteten Wasser nicht immer erreicht, wodurch die Bildung von dichten homogenen Deckschichten in den Rohrleitungen erschwert ist. Dies ist bei der Auswahl der Rohrmaterialien und der Einrichtung von Hausinstallationen zu berücksichtigen. |