Wie bereits festgestellt, endet nach der Verbandssatzung die Zuständigkeit des ZWA an den Übergabebauwerken der Fernleitungen in die Ortsnetze.
Die Gemeinden, welche die Ortsnetze betreiben, tragen nach der Trinkwasserverordnung und der AVB - WasserV die Verantwortung für die Trinkwasserqualität bis zu den Abnahmestellen der Endverbraucher. Es genügt deshalb nicht, wenn durch den ZWA einwandfreies Trinkwasser bereitgestellt wird.
Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass während des Transportes im Rohrnetz, sowie den Hausanschlussleitungen keine Qualitätsverschlechterung des vom ZWA abgegebenen Wassers erfolgt.
Durch eine regelmäßige Pflege der Ortsnetze und der Rohrnetzteile ist einer Qualitätsverschlechterung vorzubeugen.
Auf die Spülung der Rohrnetze, durch die Gemeinden, kann daher unter keinen Umständen verzichtet werden.
Der ZWA hat die gemeindlichen Wasserwarte bereits des öfteren zur ordnungsgemäßen Rohrnetzspülung angeleitet und die Erstellung von Spülplänen empfohlen.
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