Wie Sie diesem Bericht entnehmen können, ist die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser von den verschiedensten Faktoren abhängig und erfordert das Zusammenspiel von Verband, Gemeinden und den Anschlussnehmern.
Nur so kann den Güteanforderungen für Trinkwasser nach DIN 2000 mit den folgenden sechs Leitsätzen entsprochen werden:
- Trinkwasser muss frei sein von Krankheitserregern und darf keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften haben.
- Trinkwasser soll keimarm sein.
- Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es soll farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein.
- Der Gehalt an gelösten Stoffen soll sich in Grenzen halten.
- Trinkwasser und die damit in Berührung stehenden Werkstoffe - im Sinne des Gesetzes ein Bedarfsgegenstand - sollen so aufeinander abgestimmt sind, dass keine Korrosionsschäden hervorgerufen werden.
- Trinkwasser soll an der Übergabestelle in genügender Menge und mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen.
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